Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Für Fragen rund um das Testverfahren stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Die wichtigsten Infos haben wir bereits in den FAQs für Sie zusammengefasst.

Sie können sich mindestens einmal die Woche kostenlos testen lassen. Da das Testergebnis immer nur eine Momentaufnahme darstellt, ist eine mehrfache Testung durchaus sinnvoll. 

Wichtig ist die aktuell geltenden Regelungen für die kostenfreien Testungen zu beachten.

Alle Personen ab 18 Jahre können einen Termin vereinbaren. Minderjährige Jugendliche und Kinder müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/Führerschein). 
Zudem bringen Sie bitte die Datenschutzerklärung und den Bogen zur Selbsteinschätzung unterschrieben mit. 

Bei akuten Erkältungssymptomen kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt.

Die Bestimmungen für Reiserückkehrer werden stetig aktualisiert. Die aktuellen Reisebestimmungen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html

Testungen können nur bei vorheriger Terminbuchung stattfinden. So gewährleisten wir das Einhalten der Coronaschutzverordnung.

Die Termine können ganz einfach und bequem online gebucht werden.

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Die Termine sind so gesetzt, dass keine Menschenansammlungen entstehen. Ein verfrühtes oder verspätetes Ankommen würde zu Schwierigkeiten im Ablauf führen.

Das Testergebnis wird im Anschluss an die Testung per Mail an Sie zugestellt.

Wenn Sie kein Ergebnis erhalten haben, liegt vermutlich ein Fehler in der Mailadresse vor. Schauen Sie bitte auch im Spam-Ordner nach. Sollten Sie 30 Minuten nach der Testung noch kein Ergebnis haben, rufen Sie uns gerne an.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Test ungültig ist. In diesem Fall buchen Sie bitte einen neuen Termin.

Die aktuelle Corona-Verordnung regelt, welche Personengruppen einen kostenfreien Schnelltest erhalten.

Vereinfacht gesagt wird unterschieden in Personengruppen, die den Schnelltest kostenfrei bekommen und in die Personengruppen, die einen Eigenanteil von 3,00 € leisten müssen.

Bei allen Zugehörigen zur zweiten Art der Personengruppen verzichten wir auf den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil von 3,00 € und möchten so auch weiterhin der großen Mehrheit einen komplett kostenfreien Bürgertest ermöglichen.

In diesem Fall bekommen Sie das Testergebnis auf einem separaten Dokument von uns mitgeteilt. Dieses händigen wir Ihnen nach der Auswertung der Testung aus.

Durch die Online Terminreservierung können wir Ihre Dokumente auch vor Ort ausdrucken. Diese werden dann vor der Testung unterschreiben.

In diesem Fall kann auch eine Kontaktperson für Sie den Termin reservieren. Diese trägt sich im Anmeldeprozess mit ein.

Bei No-Q kann man sich einen kostenlosen Account anlegen. Das hat den Vorteil, dass alle Daten für spätere Terminreservierungen bereits gespeichert sind. Dann können Sie auch in Ihrem Account den Termin problemlos stornieren. Haben Sie keinen Account, stornieren Sie den Termin bitte telefonisch oder per Mail, damit wir den Platz für andere wieder frei machen können.

In der Mail mit dem Testergebnis erhalten Sie alle notwendigen Informationen. Positive Testergebnisse melden wir umgehend dem Gesundheitsamt. Wer ein positives Schnelltestergebnis hat, muss sich in eine vierzehntägige Quarantäne begeben bzw. einen PCR-Test machen. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, besteht die Quarantäne fort. Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, ist die Quarantäne beendet. Eine PCR-Testung kann umgehend nach positivem Schnelltest unter Vorlage der Bescheinigung über die positive Testung und der Krankenkassenkarte im Testcontainer am Schauspielhaus, Bundesallee 260, am Rathaus Barmen, Parkplatz Wegnerstr./Kleine Flurstr. oder auch – nach vorheriger Anmeldung – beim Hausarzt durchgeführt werden.

Das Testergebnis wird automatisch in zwei Dokumenten ausgegeben, eines auf Deutsch und eines auf Englisch.

Ja. Bitte melden Sie sich bei der Terminreservierung mit Ihrer Meldeadresse an. Wir übermitteln die Ergebnisse dann an die entsprechende Behörde.

Folgende Personen erhalten weiterhin einen kostenfreien Corona-Schnelltest.

  1. Kinder unter 6 Jahren
  2. Schwangerschaft im ersten Trimester
  3. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
  4. Teilnehmer an Impfstoff-Studien
  5. Besucher/Personal/Patienten von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (z.B. Krankenhaus, Pflegeheim)
  6. Personen, die jemanden in häuslicher Pflege betreuen
  7. Leistungsberechtigte, die nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen
  8. Haushaltsangehörige von nachweislich COVID-infizierten Personen
  9. Test für die Beendigung der Quarantäne

Es ist wichtig zum Testen einen Nachweis für die Zugehörigkeit der jeweiligen Personengruppe vorzuzeigen.

Folgende Personengruppen müssten für einen Schnelltest 3,00 € Eigenanteil leisten. Wir verzichten auf die Zahlung des Eigenanteils, so dass sich auch die folgenden Personengruppen weiterhin kostenfrei testen lassen können.

  1. Rote Warnung durch die Corona-Warn-App
  2. Besucher einer Innenraumveranstaltung am selben Tag des Tests
  3. Kontakt mit Risikopatienten am selben Tag des Tests
  4. Kontakt mit über 60-Jährigen am selben Tag des Tests

Es ist wichtig zum Testen einen Nachweis für die Zugehörigkeit der jeweiligen Personengruppe vorzuzeigen.